Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig – Regelungen zur Wohnraumüberwachung, zur Online-Durchsuchung, zur Ortung von Mobilfunkendgeräten, zur Auskunft über Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung, zu Verdeckten Mitarbeitern und Vertrauensleuten, zur Observation außerhalb der Wohnung sowie zur Informationsübermittlung durch das Landesamt für Verfassungsschutz weithin unverhältnismäßig ieS – teilweise Fortgeltung nach Maßgabe des Tenors, längstens bis 31.07.2023
Schadensersatzanspruch eines Aktionärs im Zusammenhang mit dem Dieselskandal: Förderung einer Verletzung der Pflicht zur Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft durch den Lieferanten der Motorsteuerungssoftware