(Revisionszulassung wegen einer greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung – Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung – Grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Notarbeschwerdeverfahren: Entschuldbarer Rechtsirrtum des Rechtsanwalts bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung