Nichtannahmebeschluss: Rechtsirrtum über Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG führt nur bei dessen Unvermeidbarkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – hier zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde
Hinweispflicht des Gerichts bei Nichtvernehmung eines geladenen Zeugen – Pflicht zur Aufnahme eines mündlich erteilten Hinweises in das Verhandlungsprotokoll – Überraschungsentscheidung