Keine Aussetzung des Verfahrens – Keine gesonderte Feststellung freiberuflicher Einkünfte – Keine Revisionszulassung aufgrund fehlerhafter Rechtsanwendung
(Insolvenzverwaltervergütung: Bemessung von Zu- und Abschlägen sowie des Ausgleichzuschlags für Betriebsfortführung bei der Sondervergütung anhand der nur durch Massemehrung eingetretenen Regelvergütung)