Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine eA-Ablehnung: Zuständigkeit der Kammer für Verwerfung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit – Unstatthaftigkeit des Widerspruchs gem § 32 Abs 3 S 2 BVerfGG auch bei isoliertem eA-Antrag, wenn in der Hauptsache nur eine Verfassungsbeschwerde möglich wäre
Patentbeschwerdeverfahren – „Fahrzeug mit Fahrwerk“ – zum Rechtsschutzinteresse des Patentanmelders – über die maximale Patentlaufzeit sind weitere fünf Jahre verstrichen – keine Verjährung im Falle eines noch nicht erteilten Patents