(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – sozialgerichtliches Verfahren – Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters in Schwerbehindertensachen – Entziehung von Merkzeichen – unerlaubte Rechtsdienstleistung – registrierter Erlaubnisinhaber – keine Erweiterung der Vertretungsbefugnis oder Bindungswirkung durch Registrierung – Vertrauensschutz im Einzelfall – Zurückweisung durch Beschluss nach § 153 Abs 4 SGG – gesetzlicher Richter – schriftsätzliche Bewertung des Sachverhalts – keine erhebliche Änderung der Prozesssituation – weitere Anhörungsmitteilung nicht erforderlich – Darlegungsanforderungen)
Pfändung der Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche des Domaininhabers aus dem Registrierungsvertrag mit der DENIC eG: Domain-Vergabestelle als Drittschuldnerin; Übernahme sämtlicher Ansprüche durch den Gläubiger aufgrund Überweisung an Zahlungs statt
Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel in Italien, Abschiebungsverbot wegen Dialyse-Behandlung bis zur Vorlage einer Zusicherung Italiens, dass der Kläger zu 1 im Falle seiner Überstellung nach Italien unverzüglich die erforderliche medizinische Behandlung erhält