Strafrechtliche Ahndung von Kriegsverbrechen eines ausländischen nachrangigen Hoheitsträgers im Ausland; Voraussetzungen des Kriegsverbrechens der Folter
Afghanistan, In Pakistan aufgewachsen, Alleinstehender arbeitsfähiger Mann, Nicht aktuelles Attest mit Verdacht auf PTBS, Abschiebungsverbot wegen COVID-19-Pandemie (verneint)