Vertragsärztliche Versorgung – Schiedsamt – Honorarvertrag für das Jahr 2009 – Vergütung der belegärztlichen Leistungen und Leistungen des ambulanten Operierens außerhalb der vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung – Festsetzung von Zuschlägen zu den Orientierungswerten für einzelne Leistungen für das Jahr 2009 – Erweiterter Bewertungsausschuss – Bestimmung unterschiedlicher Honorarverteilungsquoten für einzelne Kassenärztliche Vereinigungen – keine Überschreitung des Gestaltungsspielraumes
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 durch Nichtzulassung der Revision zum BGH trotz Vorliegens einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage – zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung iSd § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO