(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 – Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.05.2017 VI R 9/16 – Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nach Änderung des § 33 EStG durch das AmtshilfeRLUmsG)
Widerruf einer in Haustürsituation geschlossenen Modernisierungsvereinbarung: Anspruch auf Mieterhöhungsbeträge als Wertersatz im Rückabwicklungsverhältnis
Kapitallebensversicherung nach altem Recht: Verwirkung des über die Jahresfrist hinaus fortbestehenden Widerspruchsrechts durch zwischenzeitliche Erkundigung des Versicherungsnehmers nach der Reichweite des Versicherungsschutzes