Arbeitslosengeld II – Zugunstenverfahren – Überprüfungsantrag nach dem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug – fortbestehende Hilfebedürftigkeit stellt keine Anspruchsvoraussetzung dar
(Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit – Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach § 30 SGB 8 – Möglichkeit der Eigenvorsorge infolge der Höhe des vereinbarten Honorars – abhängige Beschäftigung – selbstständige Tätigkeit – Abgrenzung)
Kontrollfähigkeit der Haftungsbegrenzungsklausel eines Architekten: Verbrauchereigenschaft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Beteiligung einer natürlichen Person und einer juristischen Person