(Krankenversicherung – Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System – Ausschluss einer Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab der Erstaufnahme und medizinisch nicht gebotener Wiederaufnahme innerhalb der Frist – Aufrechnung öffentlich-rechtlicher Forderungen gem §§ 387ff BGB)