Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Kaffeemaschine” – mit der beschränkten Verteidigung des Patents ist keine inhaltliche Änderung der Patentansprüche verbunden (hier: bloße Zusammenziehung des Hauptanspruchs mit abhängigem Unteranspruch) – keine erweiterte Überprüfung der Zulässigkeit der Änderungen (hier: der Klarheit nach Art. 84 EPÜ [juris-Abkürzung: EuPatÜbk])
Markenbeschwerdeverfahren – “M M BVG MetroLinien (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)” – Kostenentscheidung – zum Antrag auf Auferlegung der Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge – Rücknahme der Anhörungsrüge – Gerichtsgebühren entstehen nicht – im Sinne der Kostenfestsetzung notwendige außergerichtliche Auslagen entstehen nicht
Markenbeschwerdeverfahren – “M BVG MetroBus (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)” – Kostenentscheidung – zum Antrag auf Auferlegung der Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge – Rücknahme der Anhörungsrüge – Gerichtsgebühren entstehen nicht – im Sinne der Kostenfestsetzung notwendige außergerichtliche Auslagen entstehen nicht
Markenbeschwerdeverfahren – “M BVG MetroTram (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)” – Kostenentscheidung – zum Antrag auf Auferlegung der Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge – Rücknahme der Anhörungsrüge – Gerichtsgebühren entstehen nicht – im Sinne der Kostenfestsetzung notwendige außergerichtliche Auslagen entstehen nicht