LEXNET Redaktion
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl der Anordnung eines “genetischen Fingerabdrucks” gem § 81g Abs 1 S 1 StPO mangels hinreichender Begründung unzulässig – verfassungsrechtliche Bedenken bei gegenläufigen Prognosen hinsichtlich Strafaussetzung zur Bewährung einerseits und Maßnahme gem § 81g StPO andererseits
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