Steuerrecht

10 AZR 33/20

Aktenzeichen  10 AZR 33/20

Datum:
16.6.2021
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2021:160621.U.10AZR33.20.0
Spruchkörper:
10. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Rosenheim, 27. Februar 2019, Az: 4 Ca 135/17, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht München, 13. November 2019, Az: 11 Sa 376/19, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. November 2019 – 11 Sa 376/19 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 10 AZR 31/20 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Gallner    
        
    Pessinger    
        
    Pulz    
        
        
        
    Beitz    
        
    Budde    
        
        


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