Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der gerichtlichen Untersagung von Arbeitskampfmaßnahmen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes – teils Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz in der Hauptsache (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG), teils unzureichende Begründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch; Verfahrensaussetzung wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde; kein Anspruch auf technische Ausstattung eines Gerichts mit Videokonferenztechnik
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins wegen der Gefahr einer Corona-Infektion – Tenorbegründung: teils Subsidiarität gegenüber nachgelagertem fachgerichtlichem Rechtsschutz, teils derzeit unzureichende Beschwerdebegründung