Keine ungerechtfertigte Benachteiligung durch sofortige Kürzung der Versorgungsbezüge bei vorzeitig aufgrund des Personalanpassungsgesetzes oder des Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetzes in den Ruhestand getretenen Soldaten
Zur Bemessung der Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter in Orientierung an der Vollzeitbesoldung sowie unter Beachtung des Abstandsgebots und des Gebots der besoldungrechtlichen Anerkennung des Beförderungserfolgs – § 24 Abs 1 NBesG 2015 und § 24 Abs 1 NBesG 2014 (juris: § 24 Abs 1 BesG ND idF vom 16.12.2013; § 24 Abs 1 BesG ND idF vom 18.12.2014) sowie § 12 Abs 1 bis 3 BesG ND idF vom 20.12.2016 mit Art 33 Abs 5 GG unvereinbar – Frist zur Neuregelung bis 01.01.2020