Staatliche Finanzgewährleistungspflicht bzgl der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Art 5 Abs 1 S 2 GG obliegt den Ländern als föderaler Verantwortungsgemeinschaft – Verletzung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs der Rundfunkanstalten kann im Verfahren der Verfassungsbeschwerde gerügt werden – Inkraftsetzung des § 1 MedienÄndStVtr 1 ab 20.07.2021 im Wege der Vollstreckungsanordnung (§ 35 BVerfGG) – zwar keine rückwirkende Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 01.01.2021, jedoch Anspruch auf künftige kompensierende Mehrausstattung
Staatliche Finanzgewährleistungspflicht bzgl der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Art 5 Abs 1 S 2 GG obliegt den Ländern als föderaler Verantwortungsgemeinschaft – Verletzung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs der Rundfunkanstalten kann im Verfahren der Verfassungsbeschwerde gerügt werden – Inkraftsetzung des § 1 MedienÄndStVtr 1 ab 20.07.2021 im Wege der Vollstreckungsanordnung (§ 35 BVerfGG) – zwar keine rückwirkende Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 01.01.2021, jedoch Anspruch auf künftige kompensierende Mehrausstattung
Leistungen, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Bescheid, Einkommen, Beitragspflicht, Grundsicherung, Rente, Wohnung, Altersrente, Befreiung, Verpflichtungsklage, Zuschuss, Krankengeld, Inhaber einer Wohnung, Aussicht auf Erfolg, keine Aussicht auf Erfolg
Leistungen, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Bescheid, Einkommen, Beitragspflicht, Grundsicherung, Rente, Wohnung, Altersrente, Befreiung, Verpflichtungsklage, Zuschuss, Krankengeld, Inhaber einer Wohnung, Aussicht auf Erfolg, keine Aussicht auf Erfolg