Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten durch die Erhebung von Rundfunkgebühren auf der Grundlage von § 1 Abs 3 S 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag, wonach der Zulassungsinhaber eines Kraftfahrzeuges als Rundfunkteilnehmer für das dort eingebaute Rundfunkempfangsgerät
Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde: Kein gleichheitswidriges strukturelles Vollzugsdefizit im Hinblick auf die Erhebung von Rundfunkgebühren