Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss Bau der Ortsumgehung Freiberg (B 173 und B 101); Interessenabwägung
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Ablehnung eines subjektiven Rechts eines Gemeindebürgers auf Durchsetzung eines Bürgerentscheids bzw auf Durchsetzung dessen Sperrwirkung nach sächsischem Kommunalrecht
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter Wasserrechte – hier: Erlaubnis zum Betrieb einer Wasserkraftanlage gem § 23 Nr 3 WasG SN 1909 – Erfordernis des Vorhandenseins funktionstüchtiger Anlagen für Bestandsschutz – Zur Vereinbarkeit von § 136 S 2 WasG SN idF vom 09.08.2004 mit Art 14 Abs 1 GG