Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von auf mehrere Privatgutachten gestütztem Parteivortrag – besonderes Gewicht der Grundrechtsverletzung durch leichtfertiges Übergehen des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess verletzt Grundrecht der betroffenen Prozesspartei auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Ablehnung der Anhörung eines Sachverständigen in Erst- und in Berufungsinstanz eines Arzthaftungsprozesses – Gegenstandswertfestsetzung auf 7000 Euro