Nichtannahmebeschluss: Persönliche Anhörung des Kindes (§ 159 FamFG) in Abwesenheit der Eltern im familiengerichtlichen Verfahren nach § 1666 BGB begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken – Anspruch der Eltern auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) nicht verletzt – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelung des § 159 FamFG – den Eltern zugängliche simultane Videoübertragung der Kindesanhörung kaum mit § 163a FamFG vereinbar
Tatrichterliche Überzeugungsbildung: Erforderliche Darlegungen im Strafurteil bei Anschluss des Tatgerichts an die Ausführungen des Sachverständigen hinsichtlich der Ursächlichkeit der Tathandlung für den Erfolgseintritt
teilweise Entziehung der elterlichen Sorge nach § 1666 BGB durch einstweilige Anordnung: Fremdunterbringung einer 7-Jährigen zum Schutz vor gewalttätigen Eltern