Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenz mit bandenmäßiger Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln bei Eigenkonsummenge
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Überwachungspflichten des formellen Strohmann-Geschäftsführers hinsichtlich der Tätigkeiten des faktischen GmbH-Geschäftsführers