(Arbeitslosengeld II – Mehrbedarf nach § 21 Abs 4 SGB 2 – Anforderungen an die Leistungen bzw Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Notwendigkeit einer regelförmigen bzw strukturierten Maßnahme – BINS50plus)
Vergütung des Berufsbetreuers: Nutzbare Fachkenntnisse durch ein Zusatzstudium mit dem Abschluss “Bachelor of Business Administration”; Treuwidrigkeit der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung
Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Erhöhter Stundensatz wegen des Erwerbs besonderer Fachkenntnisse durch den Abschluss als “Bachelor of Business Administration”