Nichtannahmebeschluss: Pandemiebedingte Schließung von Gaststätten durch „Bundesnotbremse“ (Art 1 EpiBevSchG 4, § 28b Abs 1 S 1 Nr 7 IfSG aF) als gerechtfertigter Eingriff in die Berufsfreiheit der Gaststättenbetreiber – normunmittelbare Verfassungsbeschwerde einer im Gastronomiebereich tätigen GmbH erfolglos
(Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO bei Nichtzugang eines Nichtzulassungsbeschwerdebeschlusses)