Haftung des Wirtschaftsprüfers für Anlageprodukte seines Auftraggebers; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bei Vorliegen einer Vielzahl vergleichbarer Rechtstreite gegen den gleichen Beklagten
Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer bereits lang andauernder Untersuchungshaft ohne hinreichende Rechtfertigung verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG – Zu den Anforderungen an die Verhandlungsdichte bei fortdauernder Untersuchungshaft sowie an die Rechtfertigung einer unzureichenden Termindichte – Gegenstandswertfestsetzung