Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Beschleunigungsgrundsatz gebietet ggf Vorabentscheidung über Zulassung der Anklage, falls eine Terminierung auf absehbare Zeit nicht möglich ist – hier: Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 2 Abs 2 S 2 GG) durch unzureichend begründeten Beschluss über die Fortdauer von Untersuchungshaft – Gegenstandswertfestsetzung
Patentbeschwerdeverfahren – Teilanmeldung „Universalressourcenzugriffssteuerung“ – im Beschwerdeverfahren entstandene Teilanmeldung – Zuständigkeit für die Prüfung liegt beim DPMA
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl der Aufnahmebedingungen für anerkannt Schutzberechtigte in Griechenland verletzt Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG – Gegenstandswertfestsetzung