Verfahren der Anhörungsrüge – keine Nachholung/Ergänzung/erneute Überprüfung der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde – Berücksichtigung des Beteiligtenvorbringens im Beschluss
Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde: Zurückstellung einer Verfassungsbeschwerde mit Blick auf vorrangige Behandlung von Pilotverfahren gerechtfertigt – Dauer der Pilotverfahren von ca sechs Jahren und vier Monaten mit Blick auf besondere Umstände im Berichterstatterdezernat (hohe Belastung mit umfangreichen und arbeitsaufwendigen steuerrechtlichen Verfahren) im Ergebnis nicht zu beanstanden