Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren zum Betreiben einer Bremsanlage eines Fahrzeugs“ – Einreichung einer Beschwerde durch zwei Beteiligte bei Zahlung nur einer Beschwerdegebühr – keine Zuordnung möglich – Beschwerde gilt für den im Rubrum der angefochtenen Entscheidung an erster Stelle aufgeführten Beteiligten als wirksam erhoben
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Aufhebung einer Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrags nach Anl 9.1 BMV-Ä: Schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG nicht dargelegt