§ 5 Abs 3 des hessischen Maßregelvollzugsgesetzes (juris: MVollzG HE ), der Bedienstete von privatisierten Maßregelvollzugseinrichtungen ermächtigt, bei Gefahr im Verzug vorläufig besondere Sicherungsmaßnahmen gegen einen im Maßregelvollzug Untergebrachten anzuordnen, mit GG vereinbar – zur Frage, inwieweit Aufgabenübertragungen im Maßregelvollzug auf privatisierte Träger mit Art 33 Abs 4 GG, Art 20 Abs 2 GG und den Grundrechten der in diesen Einrichtungen Untergebrachten in Einklang stehen
Insolvenzeröffnungsvoraussetzungen: Rechtschutzbedürfnis für einen Insolvenzantrag trotz Anordnung der Nachtragsverteilung in einem früheren Konkurs- oder Insolvenzverfahren
Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Gefahrenabwehr gegenüber Störern vor der Inanspruchnahme des Bedrohten auch bei Gefährdung von Häftlingen durch Dritte – Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber der Geltendmachung der Grundrechtsverletzung vor den Fachgerichten – hier: Auferlegung von Beschränkungen gegenüber einem Untersuchungshäftling gem § 13 StPOEG iVm § 119 Abs 2 StPO aF bei Bedrohung durch Mitgefangene
Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere Leistungspflichten der Wohnungseigentümer; Mehrheitsbeschluss über die Beseitigung einer baulichen Veränderung
Grenzübergreifende Insolvenz: Zulässigkeitsprüfung für einen Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung bei einem angeblichen Wohnsitzwechsel des Schuldners nach Frankreich; Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch das deutsche Insolvenzgericht
Vollstreckung ausländischer Urteile: Berücksichtigung der Aufhebung der Vollstreckbarkeit der Entscheidung im Ursprungsstaat im Beschwerdeverfahren der Vollstreckbarerklärung