Kostenerstattungsstreit zwischen Jugendhilfeträger und Sozialhilfeträger; gleichartige Leistungspflichten; Auslegung der gesetzlichen Vorrang- und Nachrangregelung
(Sozialhilfe – Hilfe in anderen Lebenslagen – Bestattungskosten – keine Begrenzung auf vom Sozialhilfeträger entwickelte Vergütungssätze – sozialgerichtliches Verfahren – Streitgegenstand – Übernahme iS des § 74 SGB 12 kein Schuldbeitritt – Parteifähigkeit)
(Krankenversicherung – kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit Sportrollstühlen zur Teilnahme am Vereinssport – keine weitergehenden Leistungsansprüche aufgrund UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen – Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 2 S 1 SGB 9 erstreckt sich auf alle Rechtsgrundlagen)