Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegens von Annahmegründen erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der nach § 20 Abs 3 S 1 iVm § 20 Abs 2 Halbs 1 SGB festzusetzenden Höhe der Regelleistung für nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 30.06.2005