(Sozialgeld bzw Arbeitslosengeld II – Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006 – kein unabweisbarer, laufender, besonderer Bedarf – kein atypischer Bedarf nach Sozialhilferecht – keine rückwirkende Anwendung von § 24a SGB 2)
Sozialhilfe – kein Übergang des Anspruchs auf Übernahme der Pflegekosten auf ambulanten Pflegedienst nach Tod des Pflegebedürftigen – Rechtfertigung der Ungleichbehandlung – Kostenfreiheit des Verfahrens für den Rechtsnachfolger
Nachehelicher Unterhaltsanspruch: Befristung des rückständigen und laufenden Krankheitsunterhalts im Falle der Klage des Sozialhilfeträgers aus übergangenem Recht