Markenbeschwerdeverfahren – “MovieStar (Wort-Bild-Marke)/MOVISTAR (Unionswortmarke)” – zur Erhebung der Einrede mangelnder Benutzung – keine hinreichende Darlegung und Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – Zurückweisung des Widerspruchs – Zulassung des verspäteten Vorbringens zur Benutzung der Widerspruchsmarke verzögert die Erledigung des Rechtsstreits nicht – nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichte eidesstattliche Versicherungen, die zuvor nur in Kopie vorlagen – keine Berücksichtigung – fehlende rechtzeitige Glaubhaftmachung – zu Mängeln bei den eingereichten eidesstattlichen Versicherungen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Vaterschaftsanerkennungsverfahrens – sozial-familiäre Beziehung iSd § 1600 Abs 2 BGB schließt in Sonderkonstellationen eine Feststellung der Vaterschaft des leiblichen Vaters im Anfechtungsverfahren gem § 1600 Abs 1 Nr 2 BGB nicht aus