Sozialgerichtliches Verfahren – Anspruch auf rechtliches Gehör – Abweichung von einer in einem Erörterungstermin durch den Berichterstatter geäußerten Rechtsauffassung bei Entscheidung nach mündlicher Verhandlung ohne vorherigen Hinweis
Nichtannahmebeschluss: Zur Zurückweisung einer Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO – Substantiierungsanforderungen bei Rüge fehlender Unverzüglichkeit – hier: Zulässigkeit einer Zurückweisung gem § 522 Abs 2 ZPO auch noch nach Terminierung – keine Bindung des Spruchkörpers durch Terminierungsentscheidung des Vorsitzenden
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit wegen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde – hier: noch ausstehende fachgerichtlicher Entscheidung über Verfahrensfortführung nach Beschluss des SG gem § 102 Abs 3 S 1 SGG