(Gesetzliche Unfallversicherung – Entschädigung wegen einer Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4111 – Stichtagsregelung – Inkrafttreten – maßgeblicher Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls – keine Rückwirkung gem § 6 Abs 3 S 2 BKV hinsichtlich der Rechtsfolge „Versicherungsfall“ – Umfang der Zahlungsansprüche gem § 6 Abs 6 S 2 BKV – Erkrankungsfall vor dem 1.1.1993 – Verletztenrente – rückwirkende Leistungserbringung ab dem 1.1.2005)
Keine wirksame Strafbefreiungserklärung bei nur versuchter Hinterziehung – Zeitpunkt der Vollendung einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen – Grundsatz „in dubio pro reo“ bei Anwendung des StraBEG
Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach Vollzug des Beschlusses; Befreiung des überstimmten Wohnungseigentümers von den Kosten der Instandsetzung nach erfolgreicher Beschlussanfechtung bei bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen