(In Teilbereichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.12.2010 I R 84/09 – Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung – Notwendigkeit eines Verböserungshinweises – Fehlende Auskunftsregelung rechtfertigt Beschränkung des freien Kapitalverkehrs – Zurückverweisung an Vollsenat)