Krankenversicherung – Qualifizierung des Verhaltens der Krankenkassen für eine Aufsichtsmaßnahme durch die Aufsichtsbehörde und Überprüfung der rechtlichen Vorgaben – keine kostenlose private Auslandskrankenversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse
Verjährungshemmende Wirkung eines Güteverfahrens: Ausreichende Individualisierung der geltend gemachten Ansprüche; Anrufung der Gütestelle nur zum Zweck der Verjährungsunterbrechung; Beginn der Nachlauffrist nach Scheitern des Güteverfahrens