Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer Strafsache – insb mangelnder Vortrag zu allen Zeitpunkten der Zustellung der letztinstanzlichen fachgerichtlichen Entscheidung und damit zur Wahrung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung – keine ausreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung – Nachzahlung von Ausbildungsförderung – Zuflussprinzip – Rechtsänderung des § 11 Abs 3 S 2 SGB 2 – kein Klärungsbedarf für abgelaufenes Recht)
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl der Unzulässigkeit pressemäßiger Berichterstattung in kommunalen Amtsblättern erfolglos – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht hinreichend substantiiert dargelegt