Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerden gegen automatisierten und regelmäßigen Meldedatenabgleich nach § 11 Abs 5 RBStV nF (juris: RdFunkBeitrStVtr nF) wegen Subsidiarität unzulässig – vorrangige Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes geboten – fachgerichtlicher Klärungsbedarf zur Erforderlichkeit des Meldedatenabgleichs sowie zu Modalitäten seiner Durchführung
Nichtannahmebeschluss: Fachgerichtliche Entscheidung über Mitgliedschaft von Personen in jüdischen Gemeinden Sachsen-Anhalts berührt keine “eigene Angelegenheit” des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt K.d.ö.R., mithin nicht das religionsgemeinschaftliche Selbstbestimmungsrecht dieses Dachverbandes – ggf allerdings Beschwerdebefugnis der jeweiligen jüdischen Gemeinden – Staatsvertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt kann keine religionsgemeinschaftlichen Selbstbestimmungsrechte des Landesverbandes begründen (Fortführung von BVerfGE 123, 148)
Eilrechtsschutz, Hochschulrecht, Zulassung zum Medizinstudium, Kapazitätsberechnung, Legislative Festsetzung der Studienplatzzahl, (behauptete) Verfassungswidrigkeit des innerkapazitären Vergabeverfahrens, Anspruch auf innerkapazitäre Zulassung (verneint), Anspruch auf außerkapazitäre Zulassung (verneint)