Internet-Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: Vorliegen einer speziellen gesundheitsbezogenen Angabe; Angabe einer bestimmten Wirkung des Produkts ohne Benennung des dafür kausalen Nährstoffs
(Keine Beschwer durch zu hohen Spendenvortrag – Ermittlung des Höchstbetrages für den Spendenabzug i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG – Kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Körperschaftsteuerbescheid und Feststellungsbescheid)