Stattgebender Kammerbeschluss: Fachgerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen der Vollzugsbehörden bzgl der Ausgestaltung der Untersuchungshaft – hier: Einschlusszeiten für Untersuchungsgefangene in mecklenburg-vorpommerischer Justizvollzugszugsanstalt – Wahrung des Abstandes zwischen normalem Haftvollzug und besonderen Maßnahmen wie Einzelhaft unzureichend geprüft – unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz Verlegung in andere JVA zur Verbüßung einer Haftstrafe
Stattgebender Kammerbeschluss: Verlegung eines Sicherungsverwahrten unter Verkennung der Zweckbestimmung des Trennungsgebots, den Sicherungsverwahrten besser zu stellen, verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG – hier: Verschlechterung der Vollzugsbedingungen bei Verlegung aus Normalvollzugsabteilung in Abteilung für Sicherungsverwahrte