Vertragsärztliche Versorgung – Entscheidungen des Zulassungsausschusses entfalten Drittwirkung – Status des zugelassenen Vertragsarztes und der genehmigten Anstellung sichern die vertragsärztliche Tätigkeit im Rechtsverhältnis zu Dritten ab – Ausnahmefall von der Drittbindungswirkung – Medizinisches Versorgungszentrum – Verzicht auf Zulassung – Tätigkeit als angestellter Arzt