(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.01.2022 VI R 34/19 – Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter Eizellen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.01.2022 VI R 34/19 – Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter Eizellen)
Auf Gewinneinkünfte beschränkte Begrenzung des Einkommensteuertarifs für das Jahr 2007 durch Regelungen im Steueränderungsgesetz 2007 (StÄndG 2007) und im Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar – Privilegierung von Gewinneinkünften nicht gerechtfertigt – auf Veranlagungsjahr 2007 rückwirkende Neuregelung bis spätestens 31.12.2022 geboten