(Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft des Einzelrechtsnachfolgers nach unentgeltlichem Erwerb – Buchwert als angesetzter Entnahmewert i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 27.10.2021 – X R 11/20 und X R 28/20: Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU)