Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafschärfende Berücksichtigung der hohen Rückfallgeschwindigkeit eines betäubungsmittelabhängigen Angeklagten
Besonders schwerer Raub und fahrlässige Tötung: Zurechnung eines Todeserfolgs bei Exzesstat eines Mittäters; Vorhersehbarkeit eines tödlichen Geschehensverlaufs