Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründeter Beschluss über die Fortdauer einer bereits langandauernden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hier: 22 Jahre) verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – Gefahr erneuter Begehung erheblicher Taten iSd § 67d Abs 2 StGB nicht hinreichend konkretisiert – unzureichende Berücksichtigung der Unterbringungsdauer – Gegenstandswertfestsetzung
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund- und menschenrechtlichen Schutzes der Familie (Art 6 Abs 1 GG iVm Art 8 EMRK ) im Aufenthaltsrecht – Beziehung jedes Elternteils zu seinem Kind grds schutz- und förderungswürdig – hier: Eingriff in Elternrecht eines ausreisepflichtigen Ausländers mangels Anerkennung der Vaterschaft für noch ungeborenes Kind nicht substantiiert dargelegt (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)