Schwere Brandstiftung: Teilweise Zerstörung eines gemischt genutzten Gebäudes durch Brandlegung; Voraussetzungen der Unbrauchbarkeit zu Wohnzwecken; teilweise Zerstörung bei erheblichen Verrußungen
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der Gefährlichkeitsprognose und eines dauerhaften Zustands der Schuldunfähigkeit