Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Fortdauer einer einstweiligen Unterbringung (§ 126a StPO) bei unzureichender fachgerichtlicher Begründung der Haftvoraussetzungen (hier: Erheblichkeit der Straftat) sowie unzureichender Sachaufklärung – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der einstweiligen Unterbringung gem § 126a StPO unzureichend substantiiert – angegriffene Entscheidungen erfüllen Anforderungen an die Begründung eines Unterbringungsbefehls – hinreichende Erheblichkeit der zu erwartenden Taten iSd § 63 StGB
Besondere Haftprüfung bei Untersuchungshaft über 6 Monate: Anforderungen an die Beschreibung des Tatvorwurfs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Haftbefehl