Zulässige und begründete Anfechtungsklage gegen Bescheid nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, hilfsweiser Verpflichtungsantrag in Bezug auf nationale Abschiebungsverbote hinsichtlich Griechenlands zulässig, Lage in Griechenland für rückkehrende anerkannt Schutzberechtigte: hier: Familie bestehend aus Vater, Mutter und vier minderjährigen Kindern, zwei davon krank, sowie für 20-jährigen kranken ledigen jungen Mann (Sohn) und 18-jährige ledige junge Frau (Tochter), beachtliche Wahrscheinlichkeit einer erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung im Falle einer Rückkehr nach Griechenland (bejaht)
Bei einer in Griechenland anerkannt schutzberechtigten, im Rahmen der Rückkehrprognose als alleinstehend zu betrachtenden, 23-jährigen, gesunden, formal überdurchschnittlich qualifizierten Frau, der bislang jedoch jede praktische Arbeitserfahrung fehlt und die noch nie allein, sondern nur im Familienverbund gelebt hat sowie nach dem Eindruck des Gerichts nicht die notwendige robuste Eigeninitiative in Griechenland wird entfalten können, droht derzeit und unter Berücksichtigung der immer noch kritischen Arbeitsmarksituation bei Rückkehr dorthin eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK; die Arbeitsmarktchancen für Frauen in Griechenland sind schlechter als für Männer; in informellen Unterkünften und wilden Camps besteht für alleinstehende Frauen eine erhöhte Gefahr von (sexuellen) Übergriffen.