(Betriebsaufspaltung bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Vorbehaltsnießbrauch; bestimmter Sachverhalt und Anforderungen an die Kenntnis i.S. des § 174 Abs. 4 AO)
Wohnungseigentum: Stimmberechtigung eines Wohnungseigentümers für die Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer Gesellschaft bei mehrheitlicher Beteiligung des Wohnungseigentümers an der Gesellschaft